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Der IAAF gibt neue Testosteron-Regelungen für Frauen bekannt

Die Vorschriften im Umgang mit hyperandrogenen Sportlerinnen treten ab 01.11.2018 in Kraft

Nachdem der internationale Sportgerichtshof in den vergangenen Jahren die umstrittenen Regelungen des Weltleichtathletikverbandes (IAAF) zur Hyperandrogenämie außer Kraft gesetzt hatte, hat der IAAF am 23. April nun neue Vorschriften in Bezug auf hyperandrogene Sportlerinnen veröffentlicht. Die Sportlerinnen müssen ab dem 01. November 2018 drei Kriterien erfüllen, um in den Disziplinen zwischen 400 m und einer Meile, inklusive Hürdenläufe und kombinierte Events wie z.B. Staffelläufe über diese Strecken, zugelassen zu werden.
27.04.2018 von L. Funke

Neue Regelungen bezüglich des Testosteronlevels im Blut für Mittelstreckenläuferinnen

Der Weltleichtathletikverband (IAAF) hat am 23.04.2018 seine neuen Regelungen zur Handhabe von natürlich erhöhten Testosteronwerten bei Sportlerinnen bekanntgegeben, die zum 01. November dieses Jahres in Kraft treten werden. Läuferinnen, die an internationalen Wettkämpfen teilnehmen oder Weltrekorde erzielen wollen, müssen nach Angaben der IAAF in Zukunft die folgenden drei Kriterien erfüllen:
  • Sie müssen vor dem Gesetz entweder als weiblich oder als intersexuell (oder ein Äquivalent) anerkannt sein
  • Sie müssen ihren Testosteronspiegel im Blut für eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten unter 5 Nanomol pro Liter (nmol / L) senken (z.B. mithilfe von hormonellen Kontrazeptiva) und
  • Nach Senken des Wertes muss dieser weiterführend so lange unter der 5-nmol/L-Marke gehalten werden (unabhängig davon, ob sich die Sportlerinnen in oder außerhalb eines Wettkampfes befinden), wie die Sportlerinnen an internationalen Wettkämpfen oder Weltrekordversuchen in der Einordnung „Frau“ teilnahmeberechtigt bleiben wollen
Diese neuen Regelungen betreffen Mittelstreckenläuferinnen, die in den Disziplinen 400 m, 400 m Hürdenlauf, 800 m, 1.500 m, Rennen von einer Meile sowie kombinierte Events wie Staffelläufe über dieselben Strecken antreten und einen natürlich erhöhten Testosteronwert von fünf oder mehr nmol / L aufweisen. Laut leichtathletik.de beträgt der durchschnittliche Testosteronspiegel im Blut bei Spitzensportlerinnen 0,12 bis 1,79 nmol/L,  Spitzensportlern weisen nach der Pubertät einen Wert zwischen von 7,7 bis 29,4 nmol/L auf.

Das Ziel seien gerechte Wettkampfbedingungen für weibliche Athleten

Als Grund für die neue Handhabung stützt sich der IAAF auf eine in Auftrag gegebene Studie. Diese belege, dass Frauen mit erhöhten Testosteronwerten in den Disziplinen 400 m, 400 m Hürden, 800 m, Hammerwurf und Stabhochsprung Leistungsvorteile von 1,8 bis 4,5 Prozent haben. „Um einen fairen Wettkampf gewährleisten zu können, muss dieser in einer Art angelegt sein, dass der Erfolg von Talent, Hingabe, harter Arbeit und weiteren Werten, die Sport allgemein verkörpert, bestimmt ist“, steht unter anderem in der Veröffentlichung des Weltleichtathletikverbandes. Der IAAF wolle es nicht riskieren Athleten durch unfaire Wettkampfbedingungen, die ihnen eine faire Chance zum Erfolg verweigern, zu entmutigen. Signifikante Vorteile in Größe, Stärke und Kraft, die Männer (im Durchschnitt) mit Beginn der Pubertät gegenüber Frauen haben – hauptsächlich wegen des höheren Anteils an Testosteron im Blut – und die Auswirkungen, die solche Vorteile in der sportlichen Leistung haben können, seien der Grund, weshalb es allgemein akzeptiert sei, dass Wettkämpfe zwischen männlichen und weiblichen Athleten als nicht gerecht gesehen würden. Um gleiche Bedingungen für Sportler gewährleisten zu können, so erklärt Verband in seiner Publikation weiter, existierten neben der Unterteilung in Altersklassen beim IAAF deshalb auch getrennte Kategorien für männliche und weibliche Athleten.

Die neu bekanntgegebenen Regelungen für die weiblichen Sportlerinnen sollen nun und ausschließlich der Sicherstellung eines fairen und sinnvollen Wettbewerbs innerhalb der Frauen dienen. Der IAAF versichert in der Veröffentlichung, dass die Regelungen in keiner Weise auf eine Bewertung oder Infragestellung des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität einer Athletin abzielen. Im Gegenteil betrachte es der Weltleichtathletikverband als essentiell, die Würde und Privatsphäre aller dies betreffenden Athletinnen zu respektieren und zu wahren.

Eine Klage brachte die Angelegenheit ins Rollen

Im Jahr 2014 reichte die indische Sprinterin Dutee Chand beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Klage gegen die damaligen IAAF-Regelungen ein, nachdem sie aufgrund von Hyperandrogenämie von den Commonwealth-Spielen ausgeschlossen worden war. Der CAS hatte daraufhin vom Weltleichtathletikverband wissenschaftliche Beweise für den angenommenen Leistungsvorteil durch erhöhte Testosteronwerte bei Frauen angefordert und die bis dato gültigen IAAF-Reglungen außer Kraft gesetzt (Joggen Online berichtete). Seitdem brauchten betroffene Frauen, wie die südafrikanische Mittelstreckenläuferin Caster Semenya, ihr natürlich erhöhtes Testosteronlevel bei Wettbewerben nicht mehr künstlich zu senken.