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Abgelehnt: Oscar Pistorius' zuletzt erhöhte Haftstrafe bleibt bestehen

Dem Berufungsantrag des „Blade Runners“ wurde nicht stattgegeben

Oscar Pistorius kommt um seine Haftstrafe nicht herum. Zuletzt hatte er vor dem Verfassungsgericht Südafrikas Einspruch gegen die vom Berufungsgericht erteilte Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten eingelegt. Das Verfassungsgericht hat diesen Einspruch nun zurückgewiesen, womit Pistorius' Rechtsmittel nun ausgeschöpft sind.
19.04.2018 von L. Funke

Pistorius' Haftstrafe bleibt bestehen

Johannesburg. Wie dieser Tage bekannt wurde, hat das oberste Gericht von Südafrika den Berufungsantrag von Oscar Pistorius am 28.03.2018 abgelehnt. Begründen lies das Gericht die Entscheidung damit, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Verfassungsangelegenheit handele. Ein weiteres Anfechten von Pistorius‘ Haftstrafe über 13 Jahre und fünf Monate für den Mord an seiner Freundin Reeva Steenkamp ist somit unmöglich. "Der Weg ist zu Ende. Es gibt keine juristischen Optionen mehr," wird Luvuyo Mfaku, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, auf sport.de zitiert. Der frühere Profi-Sprinter sitzt seine Strafe in Atteridgeville, in der Nähe Pretorias, ab.

Eine Tat, viele Urteile

Der 31-jährige Oscar Pistorius hatte in den frühen Stunden des Valentinstags 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen. Eigenen Angaben zufolge hatte der unterhalb der Knie amputierte Athlet das Model für einen Einbrecher gehalten und deshalb aus Panik heraus gehandelt. Dem Vorfall wurde große mediale Beachtung geschenkt und er zog sich über mehrere Jahre durch verschiedene juristische Instanzen.

Im Oktober 2014 war Pistorius zunächst wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva zu fünf Jahren Haft verurteilt und nach einem Jahr bereits in Hausarrest entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch auf Mord plädiert und ging in Berufung. Dieser Forderung kam das Berufungsgericht im Dezember 2015 nach, mit der Begründung, der Angeklagte hätte mit seinen Schüssen den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen. Im Juli 2016 wurde Pistorius deshalb zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin erneut Einspruch mit der Konsequenz, dass ein Richter die Haftstrafe des Verurteilten im November 2017 auf 13 Jahre und fünf Monate anhob. Gegen dieses Urteil hatte nun Pistorius Einspruch beim Verfassungsgericht eingelegt. Ohne Erfolg.

Der "Blade Runner"

Aufgrund einer Fehlbildung wurde der ehemalige Sprintstar Oscar Leonard Carl Pistorius ohne Wadenbeine geboren. Speziell angefertigte Unterschenkelprothesen aus karbonfaserverstärktem Kunststoff ermöglichten ihm das laufen und sprinten, was ihm auch die Spitznamen „Fastest man on no legs“ und „Blade Runner“ einhandelte. Neben den sechs Goldmedaillen, die der 31-jährige bei den Paralympics gewann, erlangte er auch Bekanntheit dadurch, dass er an Wettbewerben nichtbehinderter Sportler teilnahm. So ging er 2011 bei der Leichtathletik-WM in Daegu an den Start und nahm 2012 in London als erster unterschenkelamputierter an den Olympischen Spielen teil.