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Verbot für Jogger in Markt Schwaben
Störche sollen geschützt werden, Hunde ein Problem
Im Landkreis Markt Schwaben, nahe München, müssen sich Jogger und Hundebesitzer seit Kurzem besonders vorsehen. Dort trat nun eine Verordnung in Kraft, die dem Zweck eines verstärkten Schutzes von Störchen und Wiesenbrütern dienen soll.
14.03.2012 von Jennifer Albrecht
Markt Schwaben. Dies betrifft insbesondere das Gebiet Markt Schwabener Moos, das von Hundebesitzern rege zum Gassi-Gehen genutzt wird. Der Verordnung sieht vor, dass Joggen, Reiten und das leinenlose Führen von Hunden in den Sommermonaten verboten wird. Gassi-Gehen sei weiterhin erlaubt, bedarf aber einer so genannten kurzen Leine. Das heißt, Hunde dürfen nur an einer maximal 1,50m langen Leine geführt werden.
Zum anderen wurde bisher noch nicht geklärt, ob das Bürgerbegehren nur in Markt Schwabern oder im gesamten Landkreis gestartet werden soll. Letzeres sei deshalb notwendig, so Hoffmann, da es sich hier um eine Landkreisverordnung handele, die angefochten wird. Damit das Bürgerbegehren Erfolg hat, müssen mindestens 5000 Unterschriften gesammelt werden. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist noch unklar.
Markt Schwaben. Dies betrifft insbesondere das Gebiet Markt Schwabener Moos, das von Hundebesitzern rege zum Gassi-Gehen genutzt wird. Der Verordnung sieht vor, dass Joggen, Reiten und das leinenlose Führen von Hunden in den Sommermonaten verboten wird. Gassi-Gehen sei weiterhin erlaubt, bedarf aber einer so genannten kurzen Leine. Das heißt, Hunde dürfen nur an einer maximal 1,50m langen Leine geführt werden.
Ein Bürgerbegehren soll die Verordnung rückgängig machen
Dass es den Hundebesitzern nur wenig gefällt, dass sie ihre geliebten Vierbeiner nun nicht mehr frei herumstreunen lassen können, machen sie deutlich. Ein Bürgerbegehren soll nämlich nun die Verordnung rückgängig machen. Dazu wurden bei einer Informationsveranstaltung in einem Markt Schwabener Wirtshaus bereits Unterschriften gesammelt. Dabei wurden jedoch einige Formalien nicht beachtet, wie Paul Hoffman vom Ebersberger Landratsamt verlauten ließ. Voraussetzung sei zum einen, dass eine Frage gestellt werde, die eindeutig mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.Zum anderen wurde bisher noch nicht geklärt, ob das Bürgerbegehren nur in Markt Schwabern oder im gesamten Landkreis gestartet werden soll. Letzeres sei deshalb notwendig, so Hoffmann, da es sich hier um eine Landkreisverordnung handele, die angefochten wird. Damit das Bürgerbegehren Erfolg hat, müssen mindestens 5000 Unterschriften gesammelt werden. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist noch unklar.