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Krankengymnastik

Wichtige Therapie für allerlei Schmerzen

Krankengymnastik wird umgangssprachlich mit der Bewegungstherapie, einem Teilbereich der Physiotherapie, gleichgesetzt. Obwohl der Begriff immer noch verwendet wird, ist er nicht korrekt: Ein Patient, der Krankengymnastik in Anspruch nimmt, muss nicht zwangsweise krank sein. Die Bewegungstherapie dient ebenfalls der Vorbeugung von Erkrankungen und Störungen im Bewegungsapparat.

Was ist Krankengymnastik

Durch eine 1994 vorgenommene Änderung im Berufsrecht ist der Begriff der Krankengymnastik inszwischen eigentlich veraltet und durch das international übliche Wort "Physiotherapie" ersetzt. Der Fokus liegt dabei auf der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers. Diese können durch Erkrankungen, angeborene Fehlentwicklungen oder auch alltägliche Fehlbelastungen beeinträchtigt sein.

Um dieses gestörte Gleichgewicht wieder herzustellen oder zumindest zu verbessern, werden unterschiedliche Maßnahmen zu einem Plan vereint: So werden u.a. Massagen und Dehnübungen sowie zahlreiche verschiedene Bewegungen in den mit einbezogen. Unter Anleitung eines ausgebildeten Therapeuten führt der Patient diese Übungen durch, um Dysfunktionen und Fehlentwicklungen zu beseitigen, zu lindern oder um die Heilung zu unterstützen. Je nach körperlicher Verfassung ist der Patient aktiv oder passiv an der Ausübung beteiligt.

Doch auch zur Vorbeugung wird Physiotherapie angewendet. So helfen beispielsweise Übungen der Rückenschuhle gegen Rückenschmerzen und können Patienten vor Bandscheibenvorfällen bewahren. Auch werden durch Krankengymnastik die motorischen Fähigkeit, Ausdauer und Kraft trainiert, was wiederum positive Einflüsse auf beispielsweise das Herz-Kreislauf-System haben kann.

Anwendungsbereiche der Krankengymnastik

Die Krankengymnastik wird als Maßnahme in fast allen Bereichen der Medizin eingesetzt: Ob in der Orthopädie, der Neurologie oder sogar der Psychatrie - es hilft gegen akute und chronischie Beschwerden. Das größte Aufgabenfeld findet sich aber wohl in der Orthopädie. Nach den Rückenschmerzen sind Knochenbrüchen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (z. B. Arthrose oder Rheuma, aber auch Bänderrisse, Muskelzerrungen etc.) die häufigsten Krankheitsbilder.

Bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems wird Physiotherapie ebenso angewendet. So hilft oft beispielsweise das Bobath-Verfahren bei Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Parkinson Alltagsfertigkeiten wie Gehen oder Greifen zu erhalten. Auch nach einem Schlaganfall und/oder Lähmungen können mit entsprechenden Übungen motorische Fährigkeiten wiedererlangt werden. Dank Atemtherapie unterstützen Physiotherapeuten auch die inneren Organe bei Krankheiten wie Mukoviszidose oder Asthma.

Ziel der Krankengymnastik

Ziel der Krankengymnastik ist es, gesundheitliche Probleme wie Schmerzen im Rücken durch die Kräftigung der Muskeln zu lindern oder komplett zu heilen. Die Funktionen und Bewegungsabläufe sollen gestärkt und verbessert werden, im Optimalfall ist nach der Krankengymnastik der gleiche Zustand wie vor der Erkrankung oder Verletzung wieder hergestellt. Um dies zu erreichen setzt der Physiotherapeut sogenannte Nah- und Fernziele. Nach einem Bandscheibenvorfall sollen z. B. erst die Schmerzen gelindert, auf lange Sicht jedoch komplett behoben und ein Rückfall verhindert werden.

Zum Einsatz kommen im Laufe der Therapie und individuell abgestimmt auf den Patienten verschiedene Verfahren und Techniken: Grundsätzlich wird zunächst in physikalische Therapien (z. B. Massagen, Elektrotherapie, Thermotherapie) und Bewegungstherapien (z. B. Manuelle Therapie, Bobath, Atemtherapie) unterschieden. Diese Methoden untergliedern sich noch in eine Vielzahl weiterer Therapiemöglichkeiten.

Um das Ziel der Krankengymnstik optimal umsetzen zu können, greifen Therapeuten oft auch zu verschiedenen Hilfsmitteln, die die Bewegungen unterstützen und Muskeln aufbauen sollen:
  • Bodenmatten
  • Massageöle
  • Sandsäcke
  • Seile
  • Bälle
  • Gehhilfen
  • Korsetts (um den Rücken zu stützen)
  • Gehhilfen

Kostenübernahme der Krankenkassen

Die Kosten für eine vom Arzt verordnete Krankengymnastik werden in der Regel von den Versicherungsunternehmen getragen. Um sicher zu gehen, sollte sich aber jeder, unabhängig ob gesetzlich oder privat versichert, vor der Behandlung mit der Krankenkasse oder dem Versicherer in Verbindung setzen und die Kostenübernahme abklären. Unter Umständen ist der Versicherte auch zuzahlungspflichtig, was bedeutet, dass er zumindest einen Teil der Kosten selber tragen muss.

In der Regel werden aber manuelle Therapie, neurologische Verfahren wie z. B. Bobath, Krankengymnastik und ergänzende Leistungen wie Lymphdrainage übernommen. Soll die Physiotherapie als Prävention eingesetzt werden, gibt es inzwischen von vielen Krankenkassen entsprechende Förderungprogramme, bei denen die Kosten von z. B. Rückenschul-Kursen zumindest teilweise übernommen werden. Auch hier muss sich individuell informiert werden.
Quellen und weiterführende Links:
Foto: pixabay.com